Es kommt häufig vor, dass Grundbesitzer früher oder später eine Rüttelplatte benötigen, um bspw. die Hauseinfahrt oder auch eine neue Terrassenfläche zu verdichten. Je nach Anforderung und geplanter Dauer der Arbeiten kommt entweder das Mieten oder das Kaufen einer Rüttelplatte in Betracht. Nicht selten entscheiden sich Hauseigentümer für den Kauf einer Rüttelplatte. Dies liegt zum einen im bescheidenen Mietangebot der Verdichtungsmaschinen, auf der anderen Seite aber auch, dass Rüttelplatten mithin sogar schon günstig zu erwerben sind.
Wichtig ist vor allem den Zweck des Gebrauchs genau zu bestimmen. Benötige ich die Rüttelplatte nur einmalig? Oder plane ich verschiedene Arbeiten innerhalb der nächsten Jahre, wofür ich eine Verdichtungsmaschine benötige? Je nachdem wie die Antwort ausfällt, lässt sich auch recht schnell bestimmen, ob die Maschine gekauft oder gemietet werden sollte. Mieten sollte man bspw. nur in Betracht ziehen, wenn man sich ganz sicher ist, dass man die Rüttelplatte nicht länger als wenige Tage benötigt. Ist man jedoch dabei seine Einfahrt jedes Jahr nach dem Winter, also während der Frühlingszeit, neu zu verdichten, sollte man ernsthaft über den Kauf einer Rüttelplatte nachdenken.
Was oftmals vernachlässigt wird, ist die Möglichkeit sich mit seinen Nachbarn abzusprechen. Ggf. stehen sie vor derselben Frage. Oder sie haben sich diese Frage noch nicht gestellt, sondern nutzen jedes Jahr erneut die Mietoption. Ein kurzes Gespräch kann da manchmal für beide Parteien nützlich sein. Unter Umständen lässt sich durch einen gemeinsamen Kauf und die gemeinsame Nutzung der Verdichtungsmaschine enorm Geld sparen. Hören Sie sich um – vielleicht sind noch weitere Nachbarn daran interessiert. So lässt sich der Kaufpreis für den Einzelnen sehr schnell minimieren.
Wer den Kauf scheut, da die Angst besteht, dass die Rüttelplatte einen Defekt erleiden könnte, sei beruhigt. Denn in Deutschland besteht das Gewährleistungsrecht. D.h. dass man bei einem Defekt, der auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist, die Rüttelplatte entweder umtauschen oder zurückgeben kann. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf müssen Sie den Herstellungsfehler noch nicht einmal nachweisen, denn in diesem Zeitraum muss Ihnen der Hersteller einen nicht ordnungsgemäßen Gebrauch beweisen. Oftmals stellen sich diese Fragen jedoch gar nicht, da viele Hersteller bereits mehrjährige Garantien für Ihre Geräte anbieten. Die Angst vor einem möglichen Defekt sollte also nicht der Grund sein eine Rüttelplatte zu mieten. Vielmehr schützt der Gesetzgeber den Käufer hier in ausreichendem Maß, sodass man beruhigt einen Kauf in Erwägung ziehen kann.
Wer sich außerdem die Frage stellt, wie sich das genau mit dem gemeinschaftlichen Kauf einer Rüttelplatte zwischen Nachbarn verhält, kann sich dem BGB bedienen. Durch den gemeinschaftlichen Kauf entsteht bereits eine GbR ohne diese irgendwo angemeldet zu haben. Demnach gelten sämtliche Regelungen zur GbR, die Sie im BGB nachlesen können – soweit zwischen den Gesellschaftlern nichts anderes vereinbart ist selbstverständlich. Dies soll jedoch nur ein Anreiz sein und ersetzt keinen anwaltlichen Rat. Für eine profunde Auskunft zu geltendem Recht bitten wir Sie daher Ihren Anwalt zu konsultieren.